Kommunen rufen Fördermittel nicht ab

Noch nie war es so leicht Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Nahmobilität zu bekommen, wie dieser Tage.
Die Förderquoten mit bis zu 80% sind so attraktiv, dass sich auch finanziell weniger gut gestellte Kommunen trauen sollten, zumindest die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung alternativer Mobililätsformen anzugehen.
Die Ausrede „Geld, das wir in einen Radweg stecken, nehmen wir der KiTa weg“ oder „wir haben finanziell keinen Handlungsspielraum“ glaubt langsam keiner mehr.

Vor allem glaubt man es dann nicht mehr, wenn man sieht, wie Kommunen des Landkreises Infrastrukturmaßnahmen auf einem hessischen Fernradweg durchführen und diese zu 100% aus Eigenmitteln finanzieren.
(Und da rede ich nicht von der finanziell gut gestellten Gemeinde Ebsdorfergrund, die regelmäßig in der Finanzierung von Maßnahmen in Vorleistung geht und sich das Geld später wieder holt.)

Wir haben bei einer Kommune, die öffentlich sagt, „Die Kosten in Höhe von X Euro für … trägt alleine sie selbst“ nachgefragt ob sie für diese Maßnahme Fördergelder beantragt hat und falls ja, warum dies nicht erfolgreich war.

Folgende Antwort haben wir erhalten:

Wir haben in diesem Falle nicht versucht, eine Förderung zu erhalten, weil <Gegenstand der Maßnahme (Ersetzung d. Red.)> bereits in einem sehr schlechten Zustand war und wir daher relativ kurzfristig reagieren wollten.

Die Antwort der Kommune

Die Erforderlichkeit der Maßnahme war jedoch deutlich länger bekannt, das muss hier auch einmal erwähnt werden!

Da wir jedoch selbst nicht genau wussten mit welchen Vorlaufzeiten bei der Antragsstellung kalkuliert werden muss, haben wir nachgefragt.
Gefragt haben wir den Träger der derzeit wichtigsten Fördermöglichkeit, der „Förderrichtlinie Nahmobilität“.


wir sind eine Interessengemeinschaft zur Förderung „sanfter Mobilität“ und beschäftigen uns von daher mit dem Thema finanzieller Förderung der Nahmobilität.
Bei uns im Landkreis gab es kürzlich einen konkreten Fall einer Infrastrukturmaßnahme, bei der die Kommune keine Förderung beantragt hat.
Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass die Maßnahme relativ kurzfristig erfolgen musste und man daher keinen Antrag gestellt habe.
Aus der Förderrichtlinie Nahmobilität kann man entnehmen, dass der Antrag vor Auftragsvergabe erfolgen muss. Weitere Vorlauffristen werden nicht genannt.
Wir möchten die Kommunen hier gerne besser informieren damit der Mitteleinsatz, den die Kommune selbst aufwendet, möglichst effizient eingesetzt werden kann.
Daher würden wir gerne auf ihre Erfahrung zurückgreifen.
Konkret: Können sie Richtwerte bzgl. der Vorlaufzeiten (Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung) nennen?
Uns ist klar, dass es dazu keine pauschale Aussage geben kann, da nicht jeder Fall gleich ist.
Im oben genannten Fall handelte es sich jedoch um eine sicherlich fördermögliche Maßnahme, über die wahrscheinlich recht schnell entschieden werden, hätte können

Anfrage der IG Mobilität

Hier die Antwort:


vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität ist eine Antragsstellung ganzjährig bei Hessen Mobil als Bewilligungsstelle möglich. Zwischen Hessen Mobil und dem Hessischen Verkehrsministerium findet einmal im Quartal ein Termin zur Besprechung der Förderanträge statt. Im anschließenden Quartal wird, bei Förderfähigkeit des Projektes und einer formellen Vollständigkeit des Antrages, die Bewilligung des Antrages versandt. Wie sie richtigerweise schreiben, ist es schwierig pauschale Aussagen über den zeitlichen Ablauf bei der Prüfung der Anträge vorherzusagen, da diese von zahlreichen internen und externen Gegebenheiten sowie dem Umfang des beantragten Projektes selbst abhängig sind. Als einen sehr groben Richtwert möchte ich Ihnen aber zwischen vier und sechs Monaten als „Vorlaufzeit“ mitgeben, den der Antragssteller bei der Maßnahmenumsetzung grundsätzlich zeitlich berücksichtigen sollte.
Generell empfiehlt es sich Hessen Mobil als Bewilligungsstelle zu kontaktieren. Die Kontaktdaten der Kompetenzcenter Verkehrsinfrastrukturförderung finden Sie unter: https://mobil.hessen.de/verkehr/nahmobilit%C3%A4t
Die Kollegen dort können gegebenenfalls auch vor Antragsstellung eine Einschätzung zur Verfahrensdauer geben.
Ich hoffe die Antwort hilft Ihnen weiter.

Antwort des Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen – Referat V3 – Nahmobilität

Glücklicherweise gibt es auch Beispiele, wo investiert und auch die mögliche Förderung ausgeschöpft wird.
Beispielsweise kürzlich in der Gemeinde Burgwald (Ausbau Lahn-Eder-Radweg) und in der Stadt Wetter (Erneuerung Pitzebrücke).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert