Ein Gedanke zu „Und schon wieder!

  • 18. August 2022 um 10:07
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    Ich empfehle, dass Sie sich zuerst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Kommune beschweren. Wenn diese nicht reagiert, dann ist eine Beschwerde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sinnvoll, die Aufscihtsbehörde ist.

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