Billiger wird es wohl nicht mehr!

„Kein Radweg in Hessen scheitert an Geld“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Dieses Statement verkündete Hessen Mobil als hessische Straßenbaubehörde im Mai 2020 und versprach mehr Tempo beim Radwegebau. (Pressemitteilung)

Da wir die bisherigen Förderprogramme des Landes und deren Nutzung bzw. Nichtnutzung in unserem Landkreis ganz gut kennen haben wir konkret nachgefragt.

Wir haben folgende Frage an Hessen Mobil gerichtet:

Hessen Mobil baut selbst Radwege an Landstraßen oder schließt Verwaltungsvereinbarungen. Es wurde gesagt, dass 80 % des potentiellen Radnetzes in der Baulast der Kommunen liegt. Kommunale Maßnahmen sind mit ca 70 % Förderquote bedacht. Kommunen müssten also 30% der Kosten in ihren Haushalt einstellen, was sie i. d. R. nicht können. Wie sieht die Strategie Hessens aus, um die Kommunen zum Radwegebau zu bekommen? Wie sollen im ländlichen Raum, die Oberflächen der Wirtschaftswege ertüchtigt werden?

IG Mobilität

In der Antwort verweist Hessen Mobil auf ein Förderprogramm:

Der Bund hat zur Förderung des Radverkehrs das Programm „Stadt und Land“ aufgelegt, bei dem die Förderquote im kommenden Jahr bei 80 %, für finanzschwache Kommunen bei 90 %, liegt.

Hessen Mobil

Wir haben uns dieses Förderprogramm näher angesehen und festgestellt, dass es dem schon länger laufende Förderprogramm des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität entspricht. Einziger Unterschied ist die höhere Förderquote und die Tatsache, dass die Fördermittel vom Bund kommen.

Demnach gilt auch die Förderrichtlinie dieses Programmes.
Da wir im ländlichen Raum konkret die Ertüchtigung von Wirtschaftswegen in Betracht ziehen müssen, stellt sich die Frage:

Wird der Ausbau von landwirtschaftlich genutzten Wegen überhaupt gefördert?

Die Förderrichtlinie nennt den Bau und Ausbau von straßenbegleitenden und selbstständigen Fuß- und Radwegen sowie kombinierten Geh-/Radwegen, sowie dessen Planungsleistungen als Fördergegenstand.

Da Wirtschaftswege nach StVO eben keine Radwege sind, muss man herausfinden, wie Hessen Mobil einen Radweg definiert. Die Definition findet sich hier: httpshttps://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-07/210629_faq_radwege_2_1.pdf

Dort heißt es:
Radwege sind entweder Bestandteil einer Straße, entlang der sie verlaufen, (unselbstständige Führung im Sinne des Hessischen Straßengesetzes) oder werden selbstständig auf Wegen geführt, die nicht mit einer Straße im unmittelbaren Zusammenhang stehen, etwa auf landwirtschaftlichen Wegen.

Also liebe Städte und Kommunen im ländlichen Raum:
Sprechen sie noch heute mit dem zuständigen Kompetenzcenter.
FD VIF Nord: E-Mail: post.ast-kassel@mobil.hessen.de,
Telefon: 0561 7667-0

Die Maßnahmen müssen bis 2023 gebaut und durch einen Schlussverwendungsnachweis abgeschlossen werden. Deshalb beantragen Sie Ihre Maßnahmen so früh wie möglich im Jahr 2021, auch um von den erhöhten Fördersätzen zu profitieren.
Ansprechpartner für die Förderanträge sind die jeweils zuständigen Kompetenzcenter Verkehrsinfrastrukturförderung Nord und Süd (FD VIF). Kontaktieren Sie diese bereits bei der Idee für ein Projekt, um die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen und damit etwaige Hürden frühzeitig aus dem Weg zu räumen.

Sie haben keine Idee, wo sie eine Maßnahme umsetzen könnten?

Hier finden sie landkreisweit die wichtigsten Maßnahmen zur Schließung von Lücken im Radnetz: https://gis.marburg-biedenkopf.de/project/radverkehrsentwicklungsplan

Sie können selbst die restlichen 20% oder 10% Eigenanteil nicht erübrigen?

Fragen sie doch mal den Landkreis! Zuschüsse der Landkreise an die Gemeinden, die aus der Kreisumlage finanziert werden, sind keine Beiträge Dritter. Die Zahlungen aus dem Kapitalausgleichsstock sind als Eigenmittel der Gemeinden zu werten.

Unabhängig von oben genannten Förderprogramm gilt weiterhin:

Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Bund oder das Land den Ausbau eines abseits der Straße verlaufenden Weges für den Radverkehr als Ersatz für einen straßenbegleitenden Radweg komplett. Darüber hinaus fördert das Land Hessen Planung und Bau von Radwegen in der Regel mit 70 Prozent der Kosten.

Diesbezügliche Projektvorschläge für einen straßenbegleitenden Radweg an einer Landes- oder Bundesstraße sollten von den Kommunen zeitnah an Hessen Mobil gerichtet werden. Eine Entscheidung über die Umsetzung wird im Rahmen der landesweiten Dringlichkeitsreihung für Radverkehrsanlagen an Landes- und Bundesstraßen erfolgen.
Aktuell wird die bisherige Priorisierungsmethodik für „Radverkehrsanlagen an Landes- und Bundesstraßen“ grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, anhand von fachlichen Kriterien zu einer transparenten Bewertung von Maßnahmen zu gelangen. Stärker als bisher sollen bei der Priorisierung die Netzbedeutung und die Lückenschlussfunktion einer Radwegeverbindung beachtet werden. Zudem ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung der Verkehrsarten ein zentrales Element. Mit einer Fertigstellung der Priorisierungsmethodik ist Ende 2020/Anfang 2021 zu rechnen. Auf dieser Grundlage erfolgt die zukünftige Dringlichkeitsreihung für Radwege an Landes- und Bundesstraßen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Hessen Mobil wird Projektvorschläge für Radwegemaßnahmen bei dem zuvor geschilderten Prozess einbeziehen.

Beitragsbild: https://qimby.net/user/Simon

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