Radfahrende zwischen Amönau und Wetter fahren weiter auf der Landesstraße

Unerfüllbare Forderungen eines Amönauer Anliegers verzögern Radwegbau voraussichtlich um weitere 2 bis 3 Jahre!!

Der ersehnte Geh- und Radweg an der Landesstraße L 3091 zwischen Amönau und Wetter sollte eigentlich schon 2019 gebaut werden. Die Bemühungen von Amönauer Bürgerinnen und Bürgern für einen solchen Weg reichen aber viel weiter zurück, nicht zuletzt wegen tödlicher Unfälle auf dieser Straße.

Die Priorisierungsliste für Radverkehrsmaßnahmen des Landkreises sieht den Bau dieses Radweges weit vorne auf Platz 24 (von ca. 180). Hier fällt hauptsächlich die Bewertung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit ins Gewicht.

Nachdem bei dem Bau der Kreisel durch die Herstellung eines getrennten Weges, Fakten geschaffen wurden, hatte Hessen Mobil in 2018 schon einen Vorentwurf erstellt und wollte 2019 in die Bauphase gehen. (Stand März 2018 war die Variantenuntersuchung abgeschlossen und die naturschutzfachliche Untersuchung lief bereits.)

Im Jahr 2019 wurde klar, das eine Realisierung in diesem Jahr nicht mehr kommen wird, aber es konnte bei diesem Projekt in Baulast des Landes Hessen neben der Variantenuntersuchung und dem technischen Vorentwurf nun auch die naturschutzfachliche Bilanzierung durchgeführt werden. Somit erschien ein Baubeginn nach Aussagen von Hessen Mobil im Sommer 2020 realistisch.

Bei dieser Prognose erwartete man keine größeren Probleme mehr beim Grundstückserwerb und erhoffte sich damit ein „vereinfachtes Baurechtsverfahren“. Durch das Veto und die Forderung von individuellen Maßnahmen eines Anliegers in der Ortslage Amönau muss nun das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Dieses dauert laut Hessen Mobil in der Regel insgesamt mindestens 5 Jahre (im Vergleich zum vereinfachten Verfahren, welches ca. 2 Jahre dauert). Somit wäre mit einer Verzögerung von 3 Jahren zu rechnen. Hessen Mobil rechnet jedoch mit einem Baubeginn in 2022.

Der Anlieger hat davon noch nicht einmal einen Vorteil. Die Planung der Maßnahme orientiert sich an den geltenden Richtlinien und Vorschriften und wird letztendlich auch genau so umgesetzt. Jetzt eben mit einer unnötigen und gravierenden Verspätung, welche nicht nur die Radverkehrsentwicklung verzögert und die Verkehrssicherheit gefährdet, sondern bedingt durch den Radverkehr auf der Landesstraße den Anlieger selbst behindert.

Titelbild: Hessen Mobil – Ausschnitt aus technischem Vorentwurf

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