Straßenverkehrsbehörden müssen sich bewegen

Der Ruf von Bürgern, Ortsbeiräten und Initiativen nach Verkehrsbeschränkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stößt normalerweise auf Ablehnung bei den zuständigen Verkehrsbehörden.

Die Antwort auf z. B. die Forderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung lautet in der Regel ungefähr folgendermaßen:

Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen lässt sich nur mit einer besonderen Gefahrenlage begründen. Eine solche Gefahrenlage lässt sich für genannten Bereich aber nicht belegen, denn es liegt kein Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem Grund kann nach der geltenden STVO keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

Wollen wir die Mobilität weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu alternativen Mobilitätsformen entwickeln – und ich glaube das sollten wir – dann müssen die Bedingungen auch auf den vorhandenen gemeinsamen Verkehrsflächen verbessert werden.

Hierzu ist unbedingt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung notwendig!
Aber wir haben recherchiert und festgestellt, das die Verwaltungsvorschriften schon jetzt viel mehr Handlungsspielraum bieten, als das allgemein bekannt ist.
So sagt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ( VwV-StVO) zu Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“:

I.

Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund
unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.
II.
Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Maßgabe der
Nummer I erforderlich sein,
3.
wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die
zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/h nicht übersteigen.

Also haben wir für die Kreisstraße 81, welche die wichtigste Rad- und Fußverkehrsachse mit entsprechend hohem Anteil dieser Verkehrsformen zwischen Wetter und Lahntal darstellt eine entsprechende Anpassung gefordert.

Im folgenden veröffentlichen wir den Schriftwechsel und das Ergebnis der Bemühungen.

Anschreiben der IG an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
Antwort der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wetter

Ein Gedanke zu „Straßenverkehrsbehörden müssen sich bewegen

  • 17. März 2020 um 12:09
    Permalink

    Wie schön: Man engagiert sich und hat Erfolg! Well done.

    Antwort

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