Förderprogramme der Bundesregierung im Kontext des Klimapaketes
In einer kleinen Anfrage haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den von der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Klimapaketes angekündigten Förderprogrammen gefragt. Es wurde nach dem zeitlichen und finanziellen Rahmen, sowie nach dem Förderzweck, den Antragsberechtigten und der Antragsprozedur gefragt. Neben konkreten Förderprogrammen ging es auch darum, welche Fördermaßnahmen für den Radverkehr darüber hinaus geplant sind und welche bereits umgesetzt wurden, sowie weiterhin um das meines Erachtens sehr wichtige Thema der Kommunikation in Richtung der kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
Die komplette Antwort der Bundesregierung auf alle Fragen gibt es hier im Original: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/162/1916283.pdf oder aufbereitet unter https://nationaler-radverkehrsplan.de
Konkrete Förderprogramme
Sonderprogramm „Stadt und Land“
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sollen Länder und Kommunen bei der Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radverkehrsnetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes – unterstützt werden.
Fördervolumen:
2020: 20 Mio. Euro
2021: 185 Mio. Euro
2022: 225,75 Mio. Euro
2023: 226,48 Mio. Euro
„Modellvorhaben des Radverkehrs – Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts“
Gefördert werden innovative Projekte des Radverkehrs in Deutschland, insbesondere investive Maßnahmen, die die weitere Entwicklung des Radverkehrs unterstützen, indem sie vor allem
einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder
die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln).
Fördervolumen:
Das Förderprogramm wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms fortgesetzt und um 125 Mio. Euro aufgestockt.
2020: +25 Mio. Euro
2021: +30 Mio. Euro
2022 und 2023: je +35 Mio. Euro
Details unter https://www.bundesanzeiger.de
„Radnetz Deutschland“
Die mit den Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zum Programm „Radnetz Deutschland“ wird vom BMVI derzeit erarbeitet. Der finanzielle Rahmen beträgt (Kap. 1210 TGr 09 Titel 891 91 „Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“):
Fördervolumen:
2020: 5 Mio. Euro
2021: 10 Mio. Euro
2022: 15 Mio. Euro
2023: 15 Mio. Euro
„Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik“
Der Bund unterstützt die Landkreise und Kommunen dabei, optimale Rahmenbedingungen für eine effiziente und
nachhaltige städtische Logistik zu schaffen.
Fördervolumen:
Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von 3,765 Mio. Euro etatisiert.
Im Finanzplan 2021 sind 2,165 Mio. Euro vorgesehen.
Titelbild: AGNH