Radverkehr ist Keinverkehr?

Im Bericht der Oberhessischen Presse zur Umstufung der Kreisstraße 3 zwischen Schönstadt und Bracht zu einem zu einem Rad- und Wirtschaftsweg heißt es auf der Titelseite:

Es ist davon auszugehen, dass die Straße ab 2024 für den Durchgangsverkehr gesperrt wird. Bürger aus den beiden Orten fahren dann künftig über die B 3 und L 3077, um in das andere Dorf zu kommen.

https://www.op-marburg.de/Landkreis/Nordkreis/Ab-2024-keine-Autos-mehr-auf-K-3

Mein Tipp für 2024: Fahren sie doch mal mit dem Fahrrad von Bracht nach Schönstadt. Es soll einen attraktiven Radweg zwischen diesen Ortschaften geben!

Liebe OP! Schon aus Sicht der StVO ist eine Sperrung für den Durchgangsverkehr auch eine Sperrung für den Radverkehr.

Der Satz könnte doch auch so aussehen:

Es ist davon auszugehen, dass die Straße ab 2024 für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt wird. KFZ-Benutzer aus den beiden Orten fahren dann künftig über die B 3 und L 3077, um in das andere Dorf zu kommen.

Verbesserungsvorschlag IG Mobilität

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert