Biwak statt Malle

…oder Abenteuer statt Ballermann.

Es ist Urlaubszeit und Hotels, Campingplätze und Gastronomie sind geschlossen. Auf dem Balkon – sofern man einen hat – grüßt man schon jede Ameise mit Namen.
Was tun?

Ein Tapetenwechsel ist auch dieser Tage möglich!
Mit einen bisschen Mut einem Fahrrad und einem Zelt, können sich einem ganz neue Urlaubserlebnisse erschließen.
Jenseits von Biergärten und Museen, gibt es nämlich eine sehr krisenfeste Attraktion: Die Natur!

Da mag man sich fragen, wie man ohne Campingplätze im Zelt übernachten kann. Die Antwort ist „wild“!

„Wild Zelten“ ist doch verboten! Uuahhhh, wittere ich da ein Abenteuer?

Es gibt in der deutschen Rechtsprechung kein Verbot des „Wild Zeltens“. Es ist – wie zu erwarten – viel komplizierter. Ausführlich und sympatisch erklärt Kai Sackmann den Sachverhalt im unten eingebetteten Video.

Meine persönliche Haltung zu dem Thema ist einfach: Sei achtsam und rücksichtsvoll aber selbstbewusst, dann wird einen niemand anschwärzen, schon gar nicht „dieser Tage“.
Offenes Feuer verbietet sich schon auf Grund der anhaltenden Trockenheit und Müll bringt man am besten gar nicht erst mit!
Jenseits von offiziellen Campingplätzen, gibt es oft die Möglichkeit, nach zuvoriger Anmeldung auf Plätzen der Gemeinden zu zelten.

Findet man einen schönen Platz auf einer Wiese und den Landwirt gleich dazu: Besser geht es kaum und fragen kostet nichts! Ggf. kann man gleich noch einen Liter Milch dazubekommen. Überhaupt ist eine solche Tour eine gute Gelegenheit die Direktvermarktung von Lebensmitteln zu nutzen. Tipp: Augen auf und Menschen vor Ort fragen! Zaungespräche sind gerade eine willkommene Abwechslung für ältere Menschen.

Es gäbe noch einiges zu sagen zu privatem Grund, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch aber das kann man sich alles im Video anschauen.

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