STADTRADELN 2019

Am 10. Mai startet im Landkreis Marburg Biedenkopf zusammen mit dem Mobilitätstag in Biedenkopf  das alljährliche „Stadtradeln“.

Radfahrende, die schon im letzten Jahr dabei waren können ihre Registrierung einfach reaktivieren. Aber auch die Neuregistrierung ist völlig unkompliziert.
Hier gehts zur Anmeldung: https://www.stadtradeln.de/registrieren
Ihr könnt euch einem Team anschließen oder auch ein eigenes Team gründen.

Neu ist, dass ihr eine hübsche Übersicht über euer aktuelles Teamergebnis ganz leicht in eine eigene Internetseite – zum Beispiel die Firmen- oder Vereinsseite – einbinden könnt.
Das sieht dann zum Beispiel so aus:

(Die Anzahl der Radelnden erscheint erst, wenn die ersten Kilometer gemeldet wurden.)

Dieses Jahr hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH eine schöne Sammlung von Terminen zusammengestellt, bei denen man – zusätzlich zu den Alltagsfahrten – Kilometer sammeln und neue Leute kennenlernen kann.
Siehe gehts zur Seite: https://www.stadtradeln.de/landkreis-marburg-biedenkopf

 

 

 

Auszug aus den Regeln:

Wer kann mitmachen?

  • Alle, die Landkreis Marburg Biedenkopf wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch)Schule besuchen.

Wie funktioniert das Kilometersammeln

  • Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVO als Fahrräder gelten (dazu gehören auch Pedelecs bis 250 Watt).
  • Jeder Kilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, kann online unter stadtradeln.de eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden. Radelnde ohne Internetzugang können der lokalen STADTRADELN-Koordination wöchentlich die Radkilometer per Kilometer-Erfassungsbogen melden. (Rad)Wettkämpfe und Trainings auf stationären Fahrrädern sind beim STADTRADELN ausgeschlossen.
  • Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze.
  • Wie detailliert die Kilometer erfasst werden (einzeln, täglich oder maximal jeweils zum Ende einer jeden STADTRADELN-Woche), liegt im Ermessen der Radelnden.
  • Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist. Danach sind keine Einträge oder Änderungen mehr möglich!

 

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